One-Stop-Shop 2021 ändert Mehrwertsteuer für E-Commerce Händler
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One-Stop-Shop 2021 ändert Mehrwertsteuer für E-Commerce Händler

Daniel Michael, June 8, 2021

Innerhalb der Europäischen Union gelten für E-Commerce Händler in Bezug auf die Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2021 neue Regeln. Diese neuen Regeln sollen darauf abzielen, dass der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EU vereinfacht wird. 

Der folgende Artikel soll die wichtigsten Punkte der neuen Regelung zusammenfassen, um Euch bestmöglich auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten. Es wird leider nicht alles einfacher, aber lest selbst im Folgenden.

Wichtig: Es handelt sich bei diesem Artikel um keine Rechtsberatung. Wenn ihr Fragen haben solltet, wendet euch gerne unverbindlich und kostenfrei an die Experten von countX.

Inhalt:

Überblick: Die neue EU-Richtlinie

Die Europäische Union will den grenzüberschreitenden Handel, insbesondere den Online-Handel, vereinfachen sowie den Betrug durch Steuerhinterziehung verhindern. Es soll eine einheitliche Regelung gefunden werden, nach der ihr eure Mehrwertsteuersätze erheben sollt.

Die Grundzüge für diese Neuregelung wurden bereits vor vier Jahren beschlossen und werden nun auch für euch konsequent umgesetzt. Bereits ab dem 1. Juli 2021 tritt die neue Regel in Kraft; als Bestandteil des “Mehrwertsteuer-Pakets für den elektronischen Handel”. 

Wenn ihr nur im Inland verkauft, ändert sich soweit nichts. Ihr müsst jedoch aufpassen, wenn ihr im Ausland durch Verkäufe an Privatpersonen mehr als 10.000 Euro Jahresumsatz macht (Netto)

Die neue Regelung richtet sich somit an das klassische B2C Geschäft. Die Kleinunternehmerregelung bleibt jedoch unberührt, wenn ihr diese Regelung bereits in Anspruch nehmt.

Das “Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel” umfasst weitere Inhalte. Wir konzentrieren uns aber hier  auf die wesentlichen Punkte für den grenzüberschreitenden Onlinehandel mit dem Europäischen Ausland für das B2C-Geschäft.

Schwelle von 10.000 Euro ab 1. Juli 2021 relevant

Zunächst müsst ihr wissen, dass es bei den Lieferschwellen in der EU um den Netto-Umsatz der importierten Waren geht. 

Grundsätzlich gilt: Ist der Netto-Jahres-Umsatz im Laufe des Kalenderjahres unter 10.000 Euro im europäischen Ausland, dann müsst ihr nicht aktiv werden bzw. euch nicht im Bestimmungsland registrieren, keine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuern anpassen sowie keine Meldungen vorbereiten.

Wichtig ist, dass für das Jahr 2021 keine zeitanteilige Aufteilung der Schwelle von 10.000 Euro vorzunehmen ist, sondern die Umsätze aus 2020 sowie des ersten Halbjahres aus 2021 als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ab dem 01. Juli 2021 zu berücksichtigen sind. 

Das heißt: Wenn ihr im Jahr 2020 weniger als 10.000 Euro Umsatz und im ersten Halbjahr 2021 weniger als 10.000 Euro Umsatz mit Privatpersonen im Europäischen Ausland gemacht habt, könnt ihr weiterhin für eure Produkte die Mehrwertsteuer erheben, welche in Eurem Ursprungsland gelten. OSS betrifft Euch somit erst, wenn Ihr diese Schwelle in Zukunft überschreitet.

Wichtig wird es erst, wenn ihr mehr als 10.000 Euro Umsatz  pro Jahr mit Privatpersonen im EU-Ausland macht. Es gilt für das Jahr, in dem Ihr die Schwelle überschreitet, das neue Verfahren “One-Stop-Shop” (“OSS”). 

In diesem Fall müsst ihr für eure Kunden aus dem Ausland den Mehrwertsteuersatz erheben, der im Zielland für das entsprechende Produkt gilt. Es ändert sich jedoch weiterhin nichts für eure Inlandsverkäufe; hier gilt die gültige Mehrwertsteuer. 

Eine gute Übersicht liefert die Website der EU zu den jeweils gültigen Europäischen Mehrwertsteuersätzen.

Wie gebe ich die passende (neue) Mehrwertsteuer an?

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen dem Ausweisen auf der Website sowie den Angaben auf der Rechnung. In eurem Shop könnt Ihr bei den Preisen “inkl. Mehrwertsteuer” schreiben; wie es bei den meisten Online-Portalen usus ist. 

Konkret wird es bei den Rechnungen. Wenn ihr Eure Rechnungen schreibt, müsst ihr Euch an die Rechnungsstellungsvorschriften des Mitgliedstaats halten, über das ihr OSS abwickelt.Es gibt hier verschiedene Punkte, die ihr je nach Mitgliedstaat berücksichtigen solltet. Beispielsweise, um nicht buchführungspflichtig in Italien zu werden, solltet ihr das Wort Quittung anstatt Rechnung nutzen. 

Da es innerhalb der EU Mitgliedstaaten für Produkte sehr viele Steuersätze und Regeln gibt, wird eine automatisierte Zuordnung über Datenbanken Hilfe bieten. Hier empfehlen wir die Nutzung eines eindeutigen Produktmerkmals wie die Zolltarifnummer. 

Rechtsexperten können euch hier weiterhelfen, oder aber spezialisierte Rechnungs-System für E-Commerce. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es sich sogar für jedes Land lohnt, einmal kurz mit einem Experten gesprochen zu haben.

Wie melde ich meine Umsätze nach dem neuen Verfahren One-Stop-Shop (“OSS”)?

In Deutschland wird das OSS Onlineverfahren der EU durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgewickelt. Ihr müsst einmal pro Quartal aktiv werden, um eure Umsätze mit den Mehrwertsteuerbeträgen sowie Mehrwertsteuersätzen anzugeben. 

Beispiel für einen Shop, der unter One-Stop-Shop melden muss

Frau Musterman betreibt einen Webshop und verkauft aktuell vornehmlich in Deutschland. Sie hat im Rahmen von Corona auch angefangen, Privatkunden im Ausland zu beliefern. Das Volumen ist bislang nicht sonderlich hoch. Von den Lieferschwellen der jeweiligen Länder im Europäischen Ausland war sie deshalb noch nicht betroffen.

Frau Musterman hat 2020 Waren im Wert von 4.000 Euro nach Österreich, 6’000 Euro nach Frankreich und 3.000 Euro nach Polen geliefert bzw an Privatpersonen verkauft. Ihr Warenwert von Verbringungen ins Europäische Ausland an Privatkunden ist jeweils weit von den aktuell geltenden, lokalen Lieferschwellen entfernt. Zusammen kommt Frau Musterman jedoch auf einen Umsatz in das EU Ausland von 13.000 Euro und überschreitet damit klar die neue EU-weite Schwelle von 10.000 Euro.

Frau Musterman sollte für Ihr E-Commerce Geschäft ab dem 1. Juli 2021 OSS nutzen.

Lagerung im Ausland schafft zumeist Mehraufwand

Wenn ihr eure Waren in verschiedenen Ländern lagert oder einen Service wie Versand durch Amazon in Verbindung mit Amazon PAN-EU oder CEE nutzt, müsst ihr euch weiterhin in diesen Ländern registrieren und vor Ort kontinuierlich Umsatzsteuer erklären

Der One-Stop-Shop gilt trotzdem für alle Eure Verkäufe in das Ausland. 

Leider ist der One-Stop-Shop keine ersetzende Lösung, sondern verändert - sowie ergänzt - die aktuelle Struktur der Meldepflichten und Eurer Besteuerung.

Unser Fazit für Euch

Welche Auslandsumsätze Ihr mit Privatpersonen pro Jahr macht, wisst Ihr selbst am besten. Wir sind der Auffassung, dass die One-Stop-Shop (OSS) Regelung für sehr viele E-Commerce Händler greift. Ob die neue OSS Regelung für Euch relevant ist, prüft Ihr deswegen entweder mit Eurem Experten oder findet es mit einem kostenlosen Test auf der Seite von countX heraus.

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